Modellbau-Kulissen im Maßstab 1:32
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Warnung

 

vor der

Nachrichtenagentur dapd

 

und der

ksp. - Kanzlei, Hamburg

 

 

Deutschlands

Urheberrechtsabzocker

 

Auf Deutschlands Blogger und Betreiber informativer Websites kommt eine neue Gefahr zu, die nur durch vernünftige Gesetzesänderungen abgewehrt werden kann. Der Werbemarkt im INTERNET führt derzeit zu neuen Machtkonzentrationen und Vorgehensweisen. Die Online-Tageszeitungen leben von den Klicks auf ihre Artikel und Bilder, weil sie damit interessant für die Werbung sind. Der Markt ist umkämpft. So sind zwar die zwischen der Werbung eingebetteten Artikel kostenlos zu lesen, dürfen jedoch in der Tagesdiskussion nur gegen Gebühren verwendet werden. Plötzlich wird das Zitatrecht viel enger ausgelegt und man pocht auf Urheberrecht und Verwertungsrechte. 

 

Um diese zu übernehmen und den Markt über Verwertungslizenzen zu beherrschen, gründete sich die dapd Nachrichtenagentur GmbH Berlin als neuer Mediengigant, der den gesamten eingekauften Bestand an Artikel und Fotos urheberrechtlich auslutscht, indem über die Anwaltskanzlei ksp. emsig Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Selbst uralte Artikelchen geraten ins Visier, auch wenn sie lediglich im Sinne eines Zitates bzw. eines Hinweises auf eine Ursprungsinformation verwendet wurden. Tausende von Blogger werden vermutlich mit Forderungen konfrontiert, deren Nutzen aus den verwendeten Artikelchen in keinem Verhältnis zu den Schadensersatzforderungen stehen. Für viele jetzt gefährdete Blogger bedeutet das die Einstellung ihres Hobbys. Dennoch sind sie auch nach Aufgabe der betreffenden Websites und Löschung der Inhalte noch jahrelang den Forderungen ausgesetzt, weil das Internet nichts vergisst. Programme des Fraunhofer-Instituts machen angeblich die Auswertung und Verfolgung der Opfer möglich.

 

 

Ende März 2012 erhielt ich eine Schadensersatzforderung von den ksp.-Anwälten, die im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH Berlin eine Urheberrechtsverletzung geltend machten und dafür 200 Euro Schadensersatz plus Gebühren in Höhe von 155,78 Euro verlangten. Es wurde noch nicht einmal das Objekt des Verstoßes benannt, sondern nur eine URL, die jedoch schon lange nicht mehr im Netz ist. Deshalb forderte ich die "Beweise" des Verstoßes an (denn es wurden Beweissicherungskosten geltend gemacht), um überhaupt zu wissen, um welchen Artikel es sich auf der Website handelte, die unter einem bestimmten Thema stand. Ehe ich einen Anwalt konsultiere, möchte ich wissen, ob ich überhaupt einen Anwalt brauche. Auf dieser Seite werde ich darüber berichten, wie die Sache weiter geht.

 

 

 

 

In meinem speziellen Fall handelt es sich um eine Website aus dem Jahr 2006, auf der kommunale Ereignisse dokumentiert und kommentiert wurden. Da dies unter dem Gesichtspunkt lebendigen lokalen Infotainments geschah, wurden auch einige überregionale Ereignisse eingestreut, wenn sie einen Bezug zu Maintal hatten. In jedem Fall waren die eingebundenen Zeitungsartikel lediglich die Basis von eigenen Überlegungen und Kommentaren. Im Rahmen von Homepage-Pflegearbeiten wurden diese Seiten jedoch 2011 gelöscht. Nun wird von der dapd auf diese längst gelöschte Seite aus dem Jahr 2006 Bezug genommen. Das lässt auf eine ungesetzliche Vorratsdatenspeicherung zu Auswertezwecken oder die raffinierte Nutzung älterer Speicherdaten der Provider schließen. 

 

Wenn das so ist und das Verfahren der Ausspähung flächendeckend angewandt wird, ist eine Abzockmasche gigantischen Ausmaßes im Rollen, bei der juristisch eingeschüchtert und verunsichert wird. Faktisch werden Beträge erpresst, die bei Gegenüberstellung der Kosten, die bei Gegenwehr entstehen, noch akzeptabel erscheinen. Deshalb werden auch viele der Angeschriebenen zahlen. Damit geht die Rechnung der Abzocker auf und das Geschäftsmodell zwischen der dapd und Anwälten kann sich voll entfalten. Man nennt so etwas eine "Masche".

 

Gibt man im Internet "ksp" und "Urheberrecht" ein, öffnet sich eine schier unglaubliche Welt der Abzocke. Mitte letzten Jahres machte ich erstmals mit ksp. Bekanntschaft, als ich im Auftrag des Lappan-Verlages 2.750 Euro für vier kleine Gedichte von Heinz Erhardt berappen sollte. Auch hier war nur eine URL genannt - eine URL, die seit 2003 im Netz war. Nachdem die Welle der Entrüstung den Überreuter-Verlag erreicht hatte, zu dem der Lappan-Verlag gehört, ließ man alle nichtkommerziellen Blogger - somit auch mich - in Ruhe. Verdient hat dennoch ein von mir konsultierter Rechtsanwalt. Das soll sich nach Möglichkeit nicht wiederholen.

 

Beim Ergebnis der oben erwähnten Abfrage fällt auch auf, dass sich rund um ksp. eine ganze Armee von Juristen schart, die sich pauschal um die Vertretung der Streitfälle bewerben. ksp. wiederum gibt angeblich Streitfälle nach dem ersten Widerspruch an Referenzanwälte weiter (Ich werde das mit meinem Widerspruch überprüfen). So entstehen in der Anwaltsszene tolle Win-Win-Kooperationen, die nur einem Zweck dienen, arme Sünder skrupellos auszuplündern. Die Anwaltskammern sollten sich eigentlich dieser Praxis annehmen, weil hierbei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird. Schließlich kommt dabei die gesamte Juristerei in Verruf.

 

Das Urheberrecht wird gerade überarbeitet. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Änderungen das Geschäftsmodell der dapd noch stärker unterstützen. Für juristische Laien ist die Grenze zwischen Zitat und Urheberrechtsverletzung nur sehr unklar geregelt, weshalb die Gerichte recht unterschiedlich urteilen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass den Betreibern werbefreier Websites kein materieller Nutzen und auch dem Urheber kein signifikanter Schaden entsteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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