High Noon mit Folgen

Die Entscheidung naht, wie es mit unserer Sanierung und den Unaufrichtigkeiten im Verfahren weiter geht. Unser Verwalter ist in einer wirklich dummen Situation, in die er sich hineinmanövrierte. Die Frage ist, wie weit es die Verirrten noch treiben wollen. Was mit einem Zickenkrieg begann, wird womöglich zur existenziellen Gefahr für den Verwalter. Hier potenzierten sich mehrere Anfangsfehler zu einem Szenario, das nur noch mit einer starken Maßnahme zu lösen ist.

  • Eine Maßnahmen wäre, Widerspruch gegen das Ergebnis der außerordentlichen Eigentümerversammlung zur Sanierung der Außenfassade gerichtlich einzulegen. Das würde zu einem Stopp der Sanierung führen und das Verfahren würde bei der derzeitigen Überlastung des Gerichts zu einer Entscheidung frühestens in zwei, realistisch in mehr als drei Jahren führen. Während dieser Zeit würde die Sanierung ruhen. Da die Sanierung immer dringlicher wird, wäre das gegenüber der von Vernunft geprägten Mehrheit der Eigentümer unzumutbar.

  • Eine andere Lösung wäre gegeben, wenn die an der Situation Schuldigen endlich den Willen der Mehrheit, der über eine Manipulation bei der Tagesordnung und eine falsche Stimmenauszählung beeinflusst wurde, anerkennen würden und die Versammlung wiederholt würde.

  • Ein weiterer Ansatz ist eine einstweilige Verfügung, dass der Beschluss nicht umgesetzt wird. Gründe sind genügend vorhanden. Im Frühjahr könnte die Mehrheit der Eigentümer die Vertragsverlängerung für den Verwalter ablehnen und das Projekt mit einem neuen Verwalter völlig neu aufrollen.

  • Die momentan wahrscheinlichste Lösung ist das Einschalten des Berufverbandes, dem der Verwalter angehört, weil er mehrfach gegen Verbandsrichtlinien verstieß und damit dem Ansehen des Verbandes schadet. Das hätte für den Verwalter erhebliche Folgen, die er nur damit abmildern könnte, wenn er genau die Personen in den Fokus schiebt, die in ihren Funktionen falsche Vorgaben lieferten.

Diejenigen, die diese unerträgliche und verlogene Situation aus niederen Beweggründen herbeiführten, sollten sich gut überlegen, ob sie die Folgen ihres verwerflichen Handels allein auf den Verwalter abwälzen wollen. Die Zeit der Spielchen ist meiner Meinung nach vorbei!

 

In den nächsten Tagen wird noch einmal ein Vieraugengespräch mit dem Verwalter stattfinden, in dem die Alternativen erörtert werden. Ist dabei erneut keine Einsicht spürbar, nehmen die Dinge je nach Lage ihren Lauf. Aus meiner Sicht hat der Verwalter jedoch bereits den richtigen Zeitpunkt der Umkehr verpasst.

 

Wem nützt und wem schadet die verfahrene Situation?

 

Eigentümer, die Wohnungen verkaufen wollen, profitieren ganz direkt von der Sanierung der Fassade, denn sie erzielen nach der Sanierung einen um ca. 100 € höheren Quadratmeterpreis. Bei einer Billigsanierung könnten sie sogar noch eine höhere Reserve bei den Instandhaltungsrücklagen geltend machen. Allerdings geht das zu Lasten der Nachhaltigkeit. Das erklärt das Vorgehen im ersten Bauausschuss, als eine Billigsanierung angestrebt wurde. Der Verwalter, der eigentlich allen Eigentümern den Vorteil einer nachhaltigen Sanierung nahelegen müsste, griff dieses Ansinnen auf, ohne allerdings die nachhaltige Sanierung aus dem Auge zu verlieren.

Seine vermutliche Taktik: Seinen Netzwerk-Handwerker zu einem zunächst unschlagbar billigen Angebot (mindestens drei Firmen sind allerdings vorgeschrieben) zu bewegen, mit dem mögliche Wettbewerber  aus dem Rennen geworfen werden können. Der Verwalter ließ sich 3% Regiekosten für die Bauüberwachung genehmigen. Damit würde bei weiteren Nachträgen, mit denen die Nachhaltigkeit doch noch erreicht wird, seine Marge deutlich steigen. Weitere netzwerkbedingte Vorteile (branchenüblich) würden sich summieren, wenn sein bevorzugter Lieferant zum Zug käme.

 

Die Eigentümern, die unsere Immobilie selbst bewohnen, aber auch diejenigen, die sie nur als Renditeobjekt nutzen, würden nur profitiern, wenn die Rendite über die Nachhaltigkeit und einen attraktiven Preis gesichert wäre.

 

Eines der Probleme, die von Anfang an im Raum standen, war der Überblick und die Kompetenz des früheren amtierenden Vorsitzenden des Beirats. Dissonanzen zwischen wenigen Eigentümern und dem Beiratsvorsitzenden in Ordnungsfragen wurden vom Verwalter genutzt. Das führte ohne jeden Befriedungsversuch seitens der Verwaltung zur Auflösung des Verwaltungsbeirats. Das entstandene Vakuum nutzte der Verwalter dann zur Umsetzung seiner Strategie, wurde jedoch gestoppt, als die Strategie erkannt wurde.

 

Die Wiederholung der Vorklärung über einen neuen Bauausschuss führte erneut zu einem nicht akzeptablen Ergebnis. Familiäre Teile des ersten Bauausschusses handelten selbstbezogen. Immerhin konnte die Nachhaltigkeit durchgesetzt werden.

 

Die Kernfrage ist nun, ob nur wegen mangelnder Einsicht und Fairness derjenigen, die diese Situation herbeiführten, zum härtesten aller Mittel gegriffen wird. Richtig wäre es.