Blöße gegeben


Wer hätte das gedacht!? Nachdem der vernünftigste Weg aus dem Dilemma rund um die Sanierung und um die vielen durchgewunkenen Formfehler der Verwaltungsarbeit gefunden und eingeschlagen wurde, meldet sich der zeitweise abgetauchte Leiter des Beirats der Immobilie und will wieder Kontrolle ausüben. Sein Wunsch, mit seinen Gefolgsleuten beim Gespräch mit dem Bausachverständigen zugegen zu sein, wurde allerdings unter seinem Namen aber vom Account seiner Frau aus gesandt. Das erschwert die Zuordnung und die Authentifizierung als Absender. Ich gehe mal davon aus, dass er darüber informiert ist. Eine Mail - von seinem eigenen Account aus gesandt -, wäre ein klare Sache gewesen. Wer sich auch immer auf wessen Geheiß mit diesem Ansinnen die Blöße gab, es ist beschämend.

Hintergrund des Ansinnens wird wohl das große Misstrauen sein, das mir immer wieder grundlos entgegengebracht wird. Man unterstellt aber Anderen gern, was man in gleicher Situation selbst machen würde. Es wird wohl auf die groteske Annahme hinauslaufen, ich würde mit dem Bausachverständigen gemeinsame Sache machen. Das zeigt, wie wenig man mich wirklich kennt. Was ich bisher unternahm, diente einzig dem Wohl unserer Hausgemeinschaft und entspricht meinem Sinn von Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit. Das zu bezweifeln kommt einer Unterstellung und Beleidigung gleich. Entsprechend fiel deshalb auch meine Reaktion aus.

Zunächst wies ich die reaktionäre Kleingruppe, auf deren Mist das Ansinnen wohl gewachsen war, auf die Tatsachen hin, stellte aber dem Verwaltungsbeiratsvorsitzenden die Teilnahme am Gespräch in Aussicht. Allerdings wählte ich in Abstimmung mit dem Verwalter einen anderen Weg, um dem Bausachverständigen alle Fakten zukommen zu lassen. Ich übersandte alle Dateien kurzerhand per E-Mail und kommentierte den Auftrag wertfrei mit dem allseits akzeptierten Wunsch nach einer nachhaltigen Sanierung. Die Mail ließ ich auch dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter zukommen, damit sie über die Art des Kontaktes und dessen Inhalt informiert sind. Nun ist klar: Irgendwelche krummen Hinweise erfolgten nicht und auch der gewollte erweiterte Kreis kann keine Akzente setzen. Es geht ja schließlich um die wertfreie und unabhängige Information aller Eigentümer durch einen Sachverständigen. Die Information gilt besonders denjenigen, die bisher bestmöglichen Abstimmungsergebnissen immer noch im Weg stehen, auch wenn die Mehrheitsverhältnisse längst klar sind und der Mehrheit die richtige Vorgehensweise weitestgehend klar ist. Alle Eigentümer sollen die gleichen richtigen Informationen besitzen und sie begriffen haben.

Die Aktion zeigt, dass einige Personen immer noch nicht die wahre Dimension der Angelegenheit begriffen haben. Es gab nach der anfechtbaren außerordentlichen Eigentümerversammlung und der Widerspruchsmöglichkeit zu allen unlauter getroffenen Entscheidungen nur drei Wege, die begangen werden konnten: Den Weg vor Gericht, das Einschalten des Verwalterverbandes oder die gütliche und direkte Einigung mit dem Verwalter.

Das Letztere sehe nicht nur ich als den besten Weg an, denn die Ursachen und Verstrickungen liegen bei einem kleinen rigorosen Personenkreis, der völlig daneben liegt und dem der Verwalter aufsaß. Sie wären ebenfalls rechtlich in den Fokus geraten. So wurden unangenehme Konsequenzen von allen am Fiasko schuldigen Personen abgewendet.

Begriffen haben es die wahren Schuldigen offensichtlich nicht, sonst würden sie nicht wieder auf das Pferd aufsteigen wollen, das sie zu Tode geritten haben.

31.10.2017